Praxisbeispiel

Urlaubsplaner für Immobilienverwaltungen

Mieter rufen an, Handwerker müssen koordiniert werden, Eigentümerversammlungen stehen an. Der SL-Urlaubsplaner hilft Hausverwaltungen, die Erreichbarkeit auch bei Urlaub und Krankheit sicherzustellen.

Die Herausforderung in der Immobilienverwaltung

Hausverwaltungen betreuen viele Objekte und Mieter. Jeder Verwalter hat seine Objekte – fehlt er, steht die Betreuung still. Mieteranfragen, Handwerkerkoordination und Eigentümerversammlungen dulden keinen Aufschub.

In vielen Hausverwaltungen ist die Urlaubsplanung Chefsache und wird nebenbei erledigt. Das führt zu Engpässen, wenn zwei Verwalter gleichzeitig fehlen und niemand die Objekte betreut.

Objektbetreuung sichern

Vertretungsregelungen transparent dokumentieren. Jedes Objekt hat immer einen Ansprechpartner.

Kleine Teams planen

Auch mit wenigen Mitarbeitern: Die Konflikterkennung verhindert, dass zu viele gleichzeitig fehlen.

Erreichbarkeit gewährleisten

Über die Teamübersicht immer wissen, wer erreichbar ist und wer vertreten wird.

Praxisbeispiel: Hausverwaltung mit 6 Mitarbeitern

Ausgangslage

Eine Hausverwaltung mit 6 Mitarbeitern betreut 200 Wohneinheiten. Im letzten Sommer waren 2 der 3 Verwalter gleichzeitig im Urlaub – der dritte musste allein 200 Einheiten betreuen. Mieter beschwerten sich über mangelnde Erreichbarkeit.

Lösung mit dem SL-Urlaubsplaner

Mit dem SL-Urlaubsplaner wird festgelegt, dass maximal ein Verwalter gleichzeitig im Urlaub sein darf. Vertretungsregelungen werden im System hinterlegt. Die Kalender-Sync zeigt allen Mitarbeitern die Abwesenheiten..

Häufige Fragen aus der Immobilienverwaltung

Kann ich Vertretungsregelungen für Objekte hinterlegen?
Ja. Im SL-Urlaubsplaner können Stellvertreter hinterlegt werden. Bei Abwesenheit ist immer klar, wer welche Objekte betreut.
Eignet sich der Urlaubsplaner für kleine Hausverwaltungen?
Ja. Der SL-Urlaubsplaner ist kostenlos startbar. Kostenlos testen und alle Lizenzoptionen ansehen: sl-urlaubsplaner.de/bestellen.
Werden Eigentümerversammlungs-Termine berücksichtigt?
Sie können Zeiträume als Urlaubssperre definieren – z.B. rund um Eigentümerversammlungen oder Abrechnungszeiträume.

Urlaubsplanung für Ihre Verwaltung

Kostenlos testen – keine Vertragsbindung, kein Risiko.

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